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2. Niederlande: Niederlande, inklusive Wattenmeer, Dollart, Ems, IJsselmeer, Markermeer, Ost- und Westerschelde.

3. Standard: Europa bis 10 Seemeilen außerhalb der Küste und bis zu 35° östliche Länge.

4. Standard (wie 3) mit kleinem Quadrat: 70° nördliche Breite bis 43° nördliche Breite, 20° westliche Länge bis 35° östliche Länge.

5. Mittelmeer: Mittelmeer (mit angrenzenden Gewässern, jedoch exklusiv Schwarzes Meer) bis 5° westliche Länge, 35° östliche Länge und 30° nördliche Breite.

6. großes Quadrat: 70° nördliche Breite bis 30° nördliche Breite, 20° westliche Länge bis 35° östliche Länge.

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Wer schreibt hier übers Angeln?

Christoph beim Angeln

Moin! Ich bin Christoph, 34 Jahre alt und komme aus Norddeutschland, genauer gesagt aus Lemwerder. Meine Leidenschaft für das Angeln habe ich bereits vor 20 Jahren entdeckt, als mein Vater mich das erste Mal mit ans Wasser genommen hat. Seitdem widme ich mich hauptsächlich der Raubfischangelei auf Zander, Barsch und Hecht.

Im Dezember 2019 habe ich Angelmagazin.de gestartet. Hier möchte ich mein Wissen und meine Erfahrungen teilen und Euch dabei helfen, ein noch besserer Angler zu werden. Mittlerweile lesen jeden Tag mehrere Tausend Leser meine Artikel, was mich natürlich sehr freut! Übrigens mache ich auch Angelurlaub.de . Falls ihr also Vermieter oder Urlauber seid und Interesse an Angelurlaub habt, schaut gerne vorbei!

Feedback ist mir dabei sehr wichtig! Falls ihr also eine Frage, Anregung oder eine andere Meinung zu einem Thema habt, meldet Euch gerne in den Kommentaren zum entsprechenden Artikel. Alternativ könnt ihr mir gerne auch direkt eine  E-Mail schreiben .

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Quellen aller Bilder aus diesem Artikel (Reihenfolge aus Artikel)

  • Rutenaktion: scyther5 / istockphoto.com
  • Catch and Release: Vitaly Volosevich / stock.adobe.com
  • Angelguiding: FedBul / stock.adobe.com
  • Barrierefreier Angelplatz: Sabine Hübner
  • Angelladen und Angelgeschäfte in der Nähe: Nomad_Soul / stock.adobe.com
  • Landesanglerverbände in Deutschland: Allexxandar / depositphotos.com
  • Ist Fisch Fleisch?: [email protected] / depositphotos.com
  • Hecht grätenfrei filetieren: Irinasugar / depositphotos.com
  • Fischpreise: IgorVetushko / depositphotos.com
  • Fischöl Omega 3 Kapseln: PhotoSG / stock.adobe.com
  • Fisch auftauen: svetas / depositphotos.com
  • Fisch einfrieren: happycreator / depositphotos.com

Christoph beim Angeln

Christoph Hein Chefredakteur & Angelexperte

Moin. Ich bin Christoph, Gründer und Chefredakteur von Angelmagazin.de. Ich komme aus der Nähe von Bremen und bin seit rund 25 Jahren aktiver Angler. Mein Hausgewässer ist die Weser, wo ich sowohl vom Ufer, als auch vom Boot unterwegs bin. Meine Zielfische sind vor allem Zander und Barsch, gelegentlich aber auch Hecht, Forelle und Rapfen.

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kuiper yachtversicherungen

Überblick: Welche Versicherungen brauchen Segler für Yacht und Crew?

Ein beitrag von.

Dirk Hilcken

Dirk Hilcken

Dirk Hilcken ist Koordinator Vertrieb und Underwriting bei Europas führendem Anbieter von Yachtversicherungen Pantaenius und hat in seinen rund 20 Jahren so einiges gesehen, was schwimmt und Eigner gern abgesichert wissen möchten. Hier immer die richtige Einschätzung zu finden, geht nur mit eigener Erfahrung auf möglichst vielen Kielen. Groß geworden auf dem elterlichen Segelboot, war es lange vor allem das Dickschiff-Regattasegeln im Team, das Dirk faszinierte. Nach einem Intermezzo, das unter großer Maschine in die USA und die Karibik führte, ist der Hamburger heute öfter mit dem Pantaenius-Sicherungs-RIB auf Klassiker-Regatten anzutreffen. Und für den Notfall wartet der von seinem Vater gebaute Holz-Opti stets segelklar im Keller.

Zur Vorbereitung eines Segeltörns gehört auch die Versicherung

Fernab der Küste für mehrere Wochen, Monate oder gar Jahre auf der eigenen Yacht leben – für viele Segler kann das ein ganz besonderer und einzigartiger Törn sein. Der Ausstieg auf Zeit muss jedoch gut vorbereitet werden, denn fernab der vertrauten Heimat warten nicht nur faszinierende Eindrücke und Erlebnisse, sondern auch zahlreiche Unwegsamkeiten.

kuiper yachtversicherungen

Zur sorgfältigen Vorbereitung eines längeren Segeltörns gehört, sich rechtzeitig mit dem vorhandenen beziehungsweise benötigten Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Klar, dabei kommen nicht selten viele Fragen auf: Welche Versicherungen sind ratsam, welche vielleicht überflüssig? Welche Stolpersteine gibt es und was muss mit dem Versicherer vor Reiseantritt unbedingt geklärt worden sein?

Antworten auf diese und andere Fragen gibt dieser Beitrag. Betrachtet werden im Folgenden:

  • Die Haftpflichtversicherung
  • Die Kaskoversicherung
  • Die Boots-Insassenunfallversicherung
  • Die Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung
  • Die Rechtschutzversicherung
  • Die Auslandsreisekrankenversicherung

kuiper yachtversicherungen

Die Haftpflichtversicherung für Fahrtensegler

Welchen schutz bietet die haftpflichtversicherung.

Dringend ratsamer Bestandteil des Versicherungspakets ist zunächst einmal eine Bootshaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Schäden, die der Bootseigner, seine Gäste oder Besatzungsmitglieder gegenüber einem Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Schiffes verursacht haben. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden und gilt auch für Ansprüche von Crewmitgliedern beispielsweise gegenüber dem Skipper oder der Crew untereinander.

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Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung

Wer bereits über eine Bootshaftpflichtversicherung verfügt, sollte vor Reisebeginn unbedingt die vereinbarte Deckungssumme überprüfen und klären, ob diese auch für das geplante Vorhaben genügt. In vielen Ländern wird nämlich eine Haftpflichtversicherung mit bestimmten Deckungssummen verlangt. In Australien wird derzeit beispielsweise eine Deckungssumme von acht Millionen australischen Dollar vorausgesetzt. Es ist somit ratsam, die Deckungssumme für das jeweilige Land auf der Route zu prüfen. Weltweit gut aufgehoben sind Eigner mit einer Haftpflichtdeckungssumme von zehn Millionen Euro.

Die „blaue Karte“ bei der Haftpflichtversicherung

Nicht nur in einigen Ländern, sondern auch in vielen Häfen wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangt. Segler sollten daher stets in der Lage sein, die „Internationale Haftpflichtbestätigung“, die vom Versicherer ausgestellt wird, vorzuzeigen. Vielerorts ist dieser Nachweis auch unter dem Begriff „Blaue Karte“ bekannt. Eine aktuelle Version samt einiger Kopien des Nachweises sollten demnach stets mit an Bord geführt werden. Von Vorteil kann es sein, wenn der Versicherer eine Funktion auf seiner Internetseite hat, über die mittels Login die aktuellste Version der „Blauen Karte“ abgerufen, ausgedruckt und bei Bedarf vorgezeigt werden kann.

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Übrigens sollte dem Versicherer auch die Rumpf und/oder Baunummer des Beibootes mitgeteilt werden, damit diese in der Deckungsbestätigung ergänzt wird. Eine aktuelle Kopie davon (in einer wasserfeste Hülle) im Beiboot, kann so manches Ungemach bei den Behörden verhindern, besonders zum Beispiel in Italien wo sogar Strafen für “unversicherte” Tender erteilt werden.

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Die Absicherung gegen „das Auslösen von Rettungsmitteln“ bei der Haftpflichtversicherung

Wer noch vor dem Abschluss der Bootshaftpflichtversicherung steht und womöglich mehrere Angebote eingeholt hat, sollte überprüfen, bei welchen Offerten das „versehentliche Auslösen eines Rettungssystems“ mitversichert ist – beispielsweise durch eine EPIRB oder einen DSC-Call. Dieser Deckungsbaustein kann von großem Vorteil sein, da dann unnötig entstandene Such- und Hilfekosten erstattet werden.

Die Kaskoversicherung für Fahrtensegler

Welchen schutz bietet die kaskoversicherung.

Als nächstes kommt die Bootskaskoversicherung ins Spiel. Für ein Langfahrtvorhaben ist diese eine kostspielige Angelegenheit und man muss sich die Frage stellen, inwieweit man bereit ist, die Prämie hierfür zu zahlen.

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Klares Hauptargument, welches für den Abschluss spricht, ist die Gefahr von großen Schäden am Schiff, welche zum Totalverlust führen und schlimmstenfalls sogar noch umfangreiche Berge- und Schleppkosten mit sich bringen können. Häufig ist in solchen Fällen das gesamte Projekt der Blauwasserfahrt gefährdet. Der richtige Kaskoschutz kann hier den Unterschied zwischen finalem Aus und kurzer Zwangspause machen.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der Kaskoversicherung?

Ob bestehende oder angefragte Kaskoversicherung – die Formulierungen der Bedingungen sollten in jedem Fall genau durchgelesen und die darin aufgeführten Ausschlüsse unter die Lupe genommen werden. Hier gilt es zu prüfen, welche Szenarien oder besonderen Risiken miteingeschlossen werden können, und sich dabei gleichzeitig die Frage zu stellen, wovor man unbedingt abgesichert sein möchte und welche Risiken sich durch schlaue Törnplanung theoretisch minimieren lassen.

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Ein gutes Beispiel hierfür ist der „Ausschluss benannter, tropischer Stürme“. Trotz weltweiter Deckung schließen viele Versicherer diese Gefahr in bestimmten Zonen zu bestimmten Jahreszeiten vom Versicherungsschutz aus. Dieser Ausschluss muss aber nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium sein: Zum einen lässt sich die Reiseroute in Hinblick auf etwaige Risikogebiete ja abstimmen, zum anderen kündigen sich große Stürme meist schon einige Tage vorher an, sodass man ihnen im Zweifel auch noch rechtzeitig ausweichen kann.

Wer seine Route also flexibel gestalten und auch noch an Bord schnell auf Unwetterankündigungen durch Routenänderung reagieren kann, sollte sich vom Ausschluss benannter, tropischer Stürme nicht beirren lassen. Dieser wird sich bei Abschluss der Versicherung schlussendlich positiv auf die zu zahlende Prämie auswirken.

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Wer allerdings plant, sein Schiff über einen längeren Zeitraum hinweg an einem Ort liegen zu lassen und die Wetterlage dort Schlimmeres vermuten lässt, sollte dieses Vorhaben rechtzeitig mit seinem Versicherer besprechen. Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bieten einige Versicherer auf Wunsch an, tropische Stürme in der Deckung mit aufzunehmen.

Auch üblich ist ein Ausschluss für konstruktive Mängel oder Verschleiß. Diesen haben so ziemlich alle Versicherer in ihren Bedingungen. Was im Schadenfall aber unbedingt reguliert werden sollte, sind daraus entstehende Folgeschäden. Das sollte in den Bedingungen auch so formuliert sein.

Als Beispiel kann hier das Rigg dienen: Trotz gut gewartetem oder neuem stehendem Gut bricht aufgrund eines nicht entdeckten Mangels das Pütting und das ganze Rigg kommt von oben. Dass der Ersatz beziehungsweise die Reparatur des Püttings nun nicht erstattet wird, ist zu verkraften. Der Schaden am kompletten Rigg (Folgeschaden aufgrund des Mangels) sollte jedoch vom Versicherer ersetzt werden.

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Welches Fahrtgebiet deckt die Kaskoversicherung ab?

Es gibt Regionen, in denen Versicherer überhaupt keinen Versicherungsschutz gewähren und ein solcher auch nicht durch hohe Prämienaufschläge hinzugebucht werden kann. Hierbei handelt es sich meist um Gebiete, in denen die Infrastruktur des Versicherers die Gewährleistung ausreichender Hilfeleistungen nicht zulässt beziehungsweise diese schlussendlich zu kostspielig wird – etwa in der Nordwestpassage oder Nordalaska.

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Übrigens grenzt jeder Versicherer die Fahrtgebiete anders ab. Daher sollte vor der Abreise die geplante Route mit dem Versicherer durchgegangen werden. So kann der Versicherer aufzeigen, welche Fahrtgebiete auf der Langfahrt durchquert werden und wo sich entsprechende Sprünge in der Prämie ergeben. Ein seriöser Versicherer rechnet in Schritten und auf den Tag genau ab. Das bedeutet, dass es reicht, vor Abfahrt jeweils kurz Bescheid zu geben, sodass der Versicherer das Fahrtgebiet entsprechend umstellen kann – beispielsweise ein paar Tage vor dem Beginn der Atlantiküberquerung.

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Welches Netzwerk steht hinter dem Versicherer der Kaskoversicherung?

Es lohnt sich zu prüfen, inwieweit der Versicherer über ein weltweites Netzwerk aus Niederlassungen und Partnern verfügt. Insbesondere bei Blauwasserreisen kann ein solches von großem Vorteil sein. Solche Kontakte zu Behörden, Organisationen, Händlern, Herstellern und Marina-Betreibern, die bei Fahndungs- und Schadenfällen optimale Unterstützung leisten, ist sehr viel wert. Damit kann der Versicherer seinen Kunden in allen Revieren hilfreich zur Seite stehen.

Wieso ist die Prämie der Kaskoversicherung in Übersee deutlich höher?

Die Prämie einer Kaskoversicherung leitet sich unter anderem aus den Kosten, die für die Abwicklung eines Schadens entstehen, ab. Eine Deckung in der Karibik ist nicht teurer, weil die Steine dort spitzer sind, sondern weil Transportkosten und die Schadenabwicklung viel teurer sind, eine andere Infrastruktur vorhanden ist, Preisunterschiede existieren und diese Faktoren vor allem auch stark von der jeweiligen Region und dort erhobenen Zöllen abhängen.

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Umgang mit dem Risiko, dass die Yacht arrestiert wird

Dass eine Yacht arrestiert wird, kann sowohl im Kasko-, als auch im Haftpflichtbereich schneller passieren, als man denkt. So kann zum Beispiel die kostspielige Bergung einer Yacht dazu führen, dass die Yacht bis zur Klärung der Kostenübernahme erst einmal festgesetzt wird. Aber auch das Beschädigen einer Hafenanlage kann nach sich ziehen, dass die Yacht arrestiert wird.

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Bei Fällen wie diesen kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Schiffe vorerst in Ketten gelegt werden und erst freikommen, wenn die entstandenen Kosten beglichen wurden. Das Ganze läuft dann meist offiziell über ortsansässige Behörden und solche Verhandlungen können teilweise sehr lange dauern.

Der Versicherer kann in solch einer Situation durch Erbringung der Sicherheitsleistung die Yacht schneller auslösen, als es Eigner in Eigenregie für gewöhnlich können. Eine Deckung gegen Beschlagnahme ist also nicht unwichtig. Je nach Anbieter ist diese bereits in der Kasko- und/oder Haftpflichtversicherung mit enthalten.

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Die Boots-Insassenunfallversicherung für Fahrtensegler

Eine Boots-Insassenunfallversicherung tritt bei unfallbedingten Invaliditäts- und Todesfällen in Leistung. Sie ist somit erstmal kein „Must-have“. Im Prinzip kann jeder Segler für sich selbst abwägen, ob und in welcher Höhe eine solche Absicherung wichtig ist.

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Wenn es um die Rettung von Leib und Leben auf See geht, ist der Einsatz für Gerettete gemäß SOLAS Übereinkommen erstmal kostenfrei. Sobald aber Leistungen erbracht werden, also technische Hilfe zum Erhalt von Werten geboten wird, kann einem dies teuer in Rechnung gestellt werden. Interessant sein könnten daher auch einige Zusatzleistungen innerhalb der Boots-Insassenunfallversicherung. So werden zum Beispiel Seenotrettungs-, Bergungs- und Suchkosten, aber auch Krankentransport- und medizinische Notfallkosten im Ausland erstattet.

Tipp: Es lohnt sich zu prüfen, ob diese Leistungen im Rahmen einer privaten Unfallversicherung eventuell sogar schon ausreichend abgesichert sind.

Interessant ist auch, dass in einigen wenigen Regionen eine zusätzliche Bergeversicherung beziehungsweise Expeditionsversicherung verlangt wird – beispielsweis in Spitzbergen. Hier müssen Yachteigner eine Sicherheit hinterlegen für den Fall, dass sie gerettet werden müssen. Es kann sich also lohnen, die Regionen auf der geplanten Route in Hinblick auf solche Regelungen zu studieren.

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Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung

Auch die umfassendsten Kasko-Versicherungen können nicht alle Szenarien berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere spezifische Risiken, deren Ursprung politischer Natur ist. Für einige Regionen kann daher ergänzend eine Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung sinnvoll sein. Ganz wichtig hierbei: Die Ausschlussgebiete beachten!

Die Rechtsschutzversicherung für Fahrtensegler

Die Antwort auf die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung für Fahrtensegler wichtig ist, ist ein zweischneidiges Schwert. Grundsätzlich hört der Versicherungsschutz auf, sobald man den örtlichen Geltungsbereich verlässt beziehungsweise sich länger als sechs Monate außerhalb des Geltungsbereiches aufhält.

Wer aber mit einem neuen Schiff losfährt und dann nach einem Jahr Diskussionen über Gewährleistungsmängel startet, die man in der Karibik feststellt, ist nicht unbedingt aus dem Rechtsschutz rausgefallen, denn: Der Schaden wurde zwar in der Karibik erst nach mehr als sechs Monaten festgestellt, der Ort, an dem man sich streitet, ist rechtlich gesehen jedoch der Ort, an dem das Boot erworben wurde. Also zum Beispiel in Deutschland. Während ein Streit in der Karibik nach sechs Monaten also nicht mehr versichert ist, sind es notwendige Reparaturen im oben genannten Beispiel aber schon.

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Tipp: Ich würde prüfen, ob eine bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung entsprechend im Deckungsschutz erweitert werden kann. Ein Gespräch mit dem Versicherer über das individuelle Vorhaben ist ratsam – dabei können der Wert der Yacht, das Fahrtgebiet und die Zeitspanne des Vorhabens diesbezüglich abgeklopft werden. Wichtig: Es sollte auch Vertragsrechtsschutz beinhaltet sein.

Die Auslandsreisekrankenversicherung für Fahrtensegler

Auslandsreisekrankenversicherungen bieten meist nur Basisdeckungen beziehungsweise Deckungen zur Notversorgung. Vorsorgebehandlungen oder Behandlungen bei bereits bestehenden oder chronischen Erkrankungen übernehmen diese nicht. In dem Fall müsste der Versicherte gegebenenfalls regelmäßig Rückreisen ins Heimatland einplanen. Segler, die längere Törn planen, sollten dies ausführlich mit ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besprechen.

Grundsätzlich ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein eher schwieriges Thema, denn der Markt gibt zurzeit nur wenige Policen her. Segler sind daher gut beraten, das Törnvorhaben mit einem Versicherer zu besprechen, um auszuschließen, dass die Versicherung im Ausland nach einer bestimmten Zeitspanne ihren Schutz verliert.

Jeder längere Segeltörn ist ein großes Vorhaben, das intensiver Vorbereitung bedarf. Hierzu zählt auch die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem geeigneten Versicherungsschutz, um den individuellen Risiken auf der Reise vorzubeugen. Wichtig hierbei sind vor allem der enge Austausch mit einem Versicherer, der mit den Gefahren beim Fahrtensegeln vertraut ist, sowie die Bereitschaft, bestehende beziehungsweise am Markt erhältliche Policen ausführlich zu studieren und zu vergleichen.

kuiper yachtversicherungen

Wichtig: Wer mit einem kleinen Segelboot seine Reise starten will, sollte mit dem Versicherer besprechen, ob ein Kaskoschaden überhaupt gedeckt werden kann. Das Schiff als solches muss nämlich bestimmte Wert- und Größenkriterien erfüllen, um in bestimmten Regionen überhaupt versichert werden zu können. Der Grund hierfür ist, dass ein Kaskoschaden schnell den Wert eines Bootes überschreiten kann. Wenn der Versicherer also weiß, dass die Kosten eines Schadens in der Karibik zum Beispiel den Wert des Schiffes um ein Dreifaches überschreiten, führt dies schnell zur Bewertung als Totalverlust und dann versichert der Versicherer das Schiff von vornherein nicht.

Am Ende klingt das alles etwas komplizierter, als es ist. Dennoch ist es ratsam, den vorhandenen oder potenziellen Versicherer mit ins Boot zu holen und das geplante Vorhaben rechtzeitig vor dem Beginn mit dem Versicherer zu besprechen, damit der volle Deckungsschutz vor Reiseantritt bestätigt werden kann.

Beratung zum Thema

Pantaenius yachtversicherungen.

guest

Auf den Punkt gebracht. Gerade bei einer solch komplexen Thematik bietet der Beitrag eine erste gute Übersicht. Danke Dirk

Markus Meier

Super Beitrag, sehr wertvoll, vielen Dank dafür

Jürgen Bode

Vielen Dank für den Beitrag. Als Charterskipper wäre es für mich hilfreich gewesen, wenn anfangs erwähnt worden wäre, dass es um Versicherungen für Eigner geht.

Sönke Roever

Moin Moin Jürgen. Guck mal hier. Dafür gibt es einen eigenen Beitrag https://www.blauwasser.de/versicherungen-beim-yachtcharter

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Was leistet eine Boots­versicherung?

  • Eine Boots- bzw. Yachtversicherung deckt eine große Bandbreite an Schäden an Boot und Yacht ab. Aufgrund der Risiken ist es für alle Wassersportler:innen ratsam, eine geeignete Boots- bzw. Yachtversicherung abzuschließen.
  • In einigen EU-Ländern wie z. B. Italien – anders als in Deutschland –  ist die Bootshaftpflichtversicherung bzw.  Yacht-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Sie Dritten mit Ihrer Yacht bzw. Ihrem Boot zufügen. 
  • Um Schäden, die an Ihrem Boot oder Ihrer Yacht entstehen, abzusichern, braucht es die Yacht-Kaskoversicherung . 
  • Wie hoch die  Kosten der Bootsversicherung  ausfallen, hängt von der gewählten Wasserfahrzeugversicherung und gewünschten Zusatzleistungen, wie z. B. der  Yacht-Insassenunfallversicherung , ab.

Darum die Boots- und Yacht­versicherung der Allianz Esa wählen

Maßgeschneiderte lösungen, service rund um die uhr, optimale entschädigung, das experten-team für boote und yacht­en der allianz esa, warum ist eine boots­versicherung sinnvoll.

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Viele Schadenereignisse passieren, ohne dass man selbst darauf Einfluss hat oder nehmen könnte. Es kann ganz schön rau auf See werden und kleine Missgeschicke können große Folgen haben. Deshalb ist es ratsam, nicht auf Versicherungsschutz zu verzichten und potenzielle Gefahren abzusichern . 

Sie als Bootsführer:in haften unbegrenzt mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen für Schäden, die Sie  mit Ihrem Boot oder Ihrer Yacht während eines Bootsausfluges oder Segeltörns verursachen. Auch wird nicht jeder Schaden, der am eigenen Boot bzw. der eigenen Yacht entsteht, von der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers gezahlt.

Eine Bootsversicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten wie im Falle von Diebstählen, Kollisionen, Sturmschäden oder Bränden und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche .  In einigen EU-Ländern, wie zum Beispiel Italien oder Kroatien, ist eine Bootsversicherung wie die Yacht-Haftpflichtversicherung bzw. Bootshaftpflichtversicherung sogar Pflicht. 

Das bietet Ihnen die Allianz Esa Boots- und  Yacht­versicherung

Ein Ehepaar fährt mit seinem Motorboot auf dem Meer.

Yacht-Haftpflicht: Schützt vor Ansprüchen Dritter

  • Die Yacht-Haftpflichtversicherung reguliert  Schäden an fremden Wasserfahrzeugen oder Personenschäden , die Sie verursacht haben.  
  • Sie schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche . Denn alle Wassersportler:innen haften mit ihrem persönlichen, privaten Vermögen.
  • Bei Mietsachschäden zahlt die Allianz Esa bis zu 300.000 Euro .
  • In einigen Ländern besteht Haftpflichtversicherungspflicht. Darum erhalten Sie von uns bei Bedarf jährlich  eine internationale Versicherungsbestätigung (blau Karte), das Zertifikat zur Haftpflichtversicherung , die Sie als Versicherungsnachweis bei der Einreise ins Ausland oder im dortigen Hafenbüro vorlegen können.

Yacht-Kasko: Versichert Schäden an Ihrem Boot

  • Die Yacht-Kaskoversicherung deckt Schäden an Ihrer eigenen Yacht bzw. Ihrem eigenen Boot  und schützt Sie vor finanziellem Risiko und Verlust. 
  • Selbstbeteiligung entfällt bei Totalverlust, bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Höhere Gewalt, Transportmittelunfall sowie bei Schäden an Persönlichen Effekten.
  • Die Kosten für Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung   des Bootes bzw. der Yacht werden neben der Versicherungssumme bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro  ersetzt.
  • Bei Unbewohnbarkeit der Yacht nach einem versicherten Ereignis werden Kosten für Übernachtung bzw. Rückreise der Crew bis zu maximal 2.000 Euro ersetzt.

Yacht-Insasse­nunfall: Sichert Eigner:innen und Gäste

  • Die Yacht-Insassenunfallversicherung schützt Eigner:innen, Skipper:innen, Crew und Gäste  vor den finanziellen Folgen bei Unfällen, die zur Invalidität oder zum Tod führen. 
  • Die vereinbarten Versicherungssummen werden auf die berechtigten Insassen und Insassinnen aufgeteilt . 
  • Versicherungsschutz besteht nach den Bedingungen unter anderem  an Bord der Yacht bzw. des Bootes und bei der Benutzung von Beibooten sowie an Land , beispielsweise bei Erledigungen im Hafen, die im Zusammenhang mit der Yacht stehen.

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Wie ist ihr boot bzw. ihre yacht motorisiert, wie viel ist ihr boot bzw. ihre yacht wert, in welchem fahrtgebiet sind sie unterwegs, wie viele jahre steuern sie bereits unfallfrei, in drei etappen zum sicheren hafen, schadenfreie zeit bei vor­versicherer bestätigen lassen.

Illustration - Ein Mann hält ein Dokument in der Hand.

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Sie wünschen eine persönliche Beratung?

Was möchten sie gerne wissen, ich bin noch nicht kunde bzw. kundin bei der allianz und hätte gerne einen versicherungsvorschlag. wer kann mich beraten.

Mit einem Ansprechpartner vor Ort durch eine Versicherungsfachkraft steht Ihnen bereits bei der Anfrage nach einem Versicherungsvorschlag Beratung direkt dort zur Verfügung, wo Sie Unterstützung benötigen : Innerhalb Deutschlands ganz bequem von zu Hause aus oder vor Ort des deutschen Liegeplatzes Ihres Schiffes. Selbstverständlich gilt dies nicht nur für Ihre Versicherungsanfrage, sondern auch für alle anderen Angelegenheiten während der versicherten Zeit. Auch dann, wenn es darauf ankommt, Entscheidungen zu treffen, schnell zu handeln und Hilfe zu gewährleisten, ist ein Ihnen bekannter Kontakt besonders wertvoll.

Sofern Sie in Versicherungsangelegenheiten bisher noch nicht speziell betreut werden, haben Sie auch die Möglichkeit, über unsere Suchmaschine auf unserer Homepage Ihren Ansprechpartner vor Ort auszuwählen . Sofern Sie bisher noch in keinem Kontakt stehen, veranlassen wir gerne eine Kontaktaufnahme, wenn Sie uns hiermit beauftragen. Für Ihre Anfrage lassen Sie uns den Fragebogen im Bereich "Versicherungsvorschlag" bitte ausgefüllt zukommen. Wir veranlassen dann kurzfristig eine Kontaktaufnahme.

Wie vergleiche ich meine bestehende Versicherung mit dem Allianz Esa Versicherungsvorschlag?

Ein Vergleich von Yachtversicherungen gestaltet sich meist als nicht ganz einfach, wenn man sich nicht täglich damit befassen muss. Da die verschiedenen am Markt erhältlichen Versicherungsbedingungen unterschiedliche Leistungen bieten, ist ein Vergleich von Prämien so gut wie nicht möglich. 

Eine Prämie muss nicht immer besonders günstig sein, wenn dafür aber umfangreiche Leistungen zur Absicherung vorhandener Risiken oder gar besondere Services eingeschlossen sind. Ungeachtet dieser Tatsache, merkt man meist erst im Schadenfall, ob der gewählte Versicherungsschutz die eigenen Erwartungen erfüllt. Bei Allianz Esa können Sie bereits im Vorfeld den Umfang Ihres Versicherungsschutzes innerhalb unserer Produktlinie selbst bestimmen und auswählen . Damit gehen Sie ganz auf Nummer sicher: Sie wissen bereits vorher genau, woran Sie sind.

Welche Angaben werden für einen Versicherungsvorschlag benötigt?

Für einen Versicherungsvorschlag sind einige Angaben zum Boot und zur Nutzung erforderlich. Je detaillierter und je umfangreicher Sie Ihre Daten angeben, desto leichter fällt es uns, den passenden Versicherungsschutz anzubieten . Insbesondere bei älteren Yachten (ab 25 Jahre) sind Angaben zum Zustand und Fotos (Außen – und ggf. Innenaufnahmen) hilfreich und erforderlich für eine Beurteilung. 

Für einen vorbereiteten Zustandsbeschreibungsbogen wenden Sie sich einfach an Ihren Ansprechparnter vor Ort. Auch die Versendung von weiteren, eventuell notwendigen Unterlagen, wie z.B. Kaufvertrag, Anschaffungsrechnungen oder Gutachten übernimmt Ihre Vermittlung gerne für Sie.

Kann ich eine vorläufige Deckung erhalten, wenn ich ganz schnell Versicherungsschutz benötige?

Ab wann gilt der versicherungsschutz und wie lange läuft mein vertrag, kann ich meine versicherungssumme im laufe der versicherten zeit verändern.

Werte verändern sich im Laufe der Zeit. Daher ist es richtig und wichtig, gelegentlich die Versicherungssumme zu überprüfen und die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen . Ob durch Neuanschaffungen und Investitionen eine Erhöhung notwendig ist oder im Laufe der Jahre die Summe an den Marktpreis anzupassen ist: Eine Veränderung kann jederzeit erfolgen. Für eine Erhöhung benötigen wir Kopien von Anschaffungsrechnungen und/oder andere Nachweise - gerne auch aktuelle Außen- und ggf. Innenaufnahmen.

Bei einer Reduzierung empfehlen wir den Wert so festzulegen, dass im Falle eines Totalverlustes die Anschaffung einer gleichwertigen Yacht möglich ist. Gerne stehen wir bei der Festlegung der richtigen Versicherungssumme beratend zur Seite – wir benötigen hierfür detaillierte aktuelle Innen- und Außenaufnahmen und Ihre Beurteilung des Zustandes Ihrer Yacht. Sprechen Sie einfach bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort Ihr Anliegen an.

Was ist der Unterschied zwischen einem Boot und einer Yacht?

Boote und Yachten gehören zu den beliebtesten Wasserfahrzeugen für Sport- und/ oder Freizeitzwecke. Eine Yacht bietet fixe Beherbergungsmöglichkeiten an Bord und ein Boot ist meist ein offenes Wasserfahrzeug. Eine klare Beschreibung fällt jedoch schwer . Häufig steht die Abgrenzung in Zusammenhang mit der Größe und Länge der Wasserfahrzeuge . 

Ein Boot ist meist kleiner als eine Yacht , die Yacht hingegen kleiner als ein Schiff. Man unterscheidet je nach dem Antrieb zwischen Segelboot und Motorboot bzw. Segelyacht und Motoryacht. Bei einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m spricht man unabhängig von der Antriebsart gemäß der europäischen CE-Sportbootrichtlinie auch von einem Sportboot.

Was tun im Schadenfall?

Was passiert, wenn ich mein boot bzw. meine yacht verkaufe, kann ich bei der allianz esa auch floating homes versichern.

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Bootsversicherung : 10 Irrtümer über Yachtversicherungen

Pascal Schürmann

 ·  16.04.2018

Bootsversicherung: 10 Irrtümer über Yachtversicherungen

Thomas Gibson ist Leiter und Prokurist bei Firmenich Yachtversicherungen . Der gelernte Schifffahrtskaufmann ist selbst begeisterter Segler, zudem beschäftigt er sich seit seiner Jugend mit dem Bau und der Technik von Booten. Seit über 25 Jahren vertreibt er Policen für Wassersportler. In seiner täglichen Arbeit kommen ihm immer wieder Fälle unter, in denen Bootseigner von teilweise oder gänzlich falschen Annahmen hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes ausgehen. Für die YACHT hat Gibson daher die zehn verbreitetsten Irrtümer zusammen- und richtiggestellt.

Da das Gesetz hierzulande keine Haftpflichtversicherung fürs Boot fordert, ist sie entbehrlich. Im Fall des Falles kommt eh meine Privathaftpflicht für von mir mit dem Boot verursachte Schäden auf.

Falsch! Die private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden, die aus dem Gebrauch einer Segelyacht mit Hilfsmotor resultieren. Ausgenommen davon sind bei einigen Versicherern Surfboards oder kleinere Jollen. Andere Privathaftpflichtversicherer hingegen schließen bestimmte sportliche Aktivi­täten sowie die Benutzung entsprechender Geräte oder Fahrzeuge explizit von der Haftung aus.

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Beispiel: Ein Skipper verschätzt sich beim Anlegemanöver und beschädigt mit dem Anker den Seezaun des Nebenliegers. Damit nicht genug, bricht der sich beim Versuch, die ankommende Yacht abzuhalten, auch noch den Fuß. Folge: Der Unfallverursacher muss für sämtliche Schäden, die aufgrund des Personenschadens sehr teuer werden können, geradestehen. Ohne eine Bootshaftpflicht haftet er mit seinem Privatvermögen!

Die  feste  Taxe ist immer fest, auch wenn das Schiff schon alt ist und die Versicherung bereits seit vielen Jahren besteht.

Der Begriff "Feste Taxe" bedeutet nichts anderes als die Festlegung eines festen Be­trages beziehungsweise einer pauschalen Versicherungssumme. Der Begriff "Taxe" ist dabei mitunter missverständlich, zumal er im gewöhnlichen Gebrauch kaum bekannt ist. Unterm Strich dient er der Streitvermeidung im Schadenfall. Das funktioniert aber nur, wenn die Versicherungsbedingungen entsprechend eindeutig formuliert sind und nicht anders ausgelegt werden können. Ungemach kann etwa dann drohen, wenn in den Bedingungen eine zeitlich begrenzte "Feste Taxe" vorgesehen ist, zum Beispiel für die Dauer von fünf Jahren. Denn was passiert bei einem Schadenfall, der danach eintritt? Kritisch können auch Formulierungen sein wie "sofern die Versicherungssumme bei Abschluss der Versicherung dem Wert des Schiffes entspricht, gilt diese als Feste Taxe" oder "die Versicherungssumme hat bei Abschluss der Versicherung dem Wert des Bootes zu entsprechen".

Beispiel: Der Eigner einer lange versicherten Yacht erleidet einen Totalverlust. Die Versiche­rung zahlt ihm jedoch statt der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme lediglich den deutlich geringeren Zeitwert der Yacht aus. Sie beruft sich auf eine Klausel im Vertrag, derzufolge die "Feste Taxe" nur während der ersten fünf Versicherungsjahre Bestand hatte.

Ich brauche keine  Kaskopolice für mein Boot. Wenn ein anderer mein Boot beschädigt, muss dieser oder dessen Bootshaftpflicht ja dafür aufkommen.

Wer sein Boot selber beschädigt, etwa, weil er es auf Grund setzt oder beim Anlegen mit dem Steg kollidiert, müsste ohne Bootskaskopolice die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Dieses Risiko mag mancher bewusst auf sich nehmen. Darüber hinaus sollte aber bedacht werden, dass sich selbst bei einem vermeintlich durch einen Dritten verursachten Schaden nicht automatisch eine Haftung nach § 823 BGB ableiten lässt. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Schaden infolge eines technischen Versagens eintritt. Denn im Gegensatz zur Kfz- Versicherung gilt in großen Teilen der Wassersportversicherung nach wie vor der Grundsatz der Verschuldenshaftung. Das heißt, wenn der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht haften muss, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Bootskaskoversicherung. Schließlich: Eine Haftpflicht befriedigt nicht nur Ansprüche Dritter, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche ab. Bis man zu seinem Recht kommt, können daher Jahre ins Land gehen. Auch in einem solchen Fall fährt man mit einer eigenen Kaskopolice besser.

Beispiel: Infolge eines Kurzschlusses in der fachmännisch installierten Navigationselektronik bricht Feuer aus und greift auch auf die benachbarten Yachten über. Oder: Während des Anlegemanövers reißt der neue Bowdenzug des Gashebels, sodass die Yacht ungebremst ein anderes Schiff rammt und beschädigt. In diesen Fällen haften die Eigner nicht zwangsläufig für die Schäden an den anderen Booten!

Um die Versicherung muss ich mich nie mehr kümmern. Auch nicht, wenn ich zusätzliche Ausrüstung  anschaffe.

Zusätzliche Ausrüstung, die für eine kaskoversicherte Yacht angeschafft wird, ist in der Regel tatsächlich im Rahmen der bestehenden Versicherungssumme automatisch mitversichert. Aber: Ist der Wert einer echten Zusatzausstattung im Verhältnis sehr hoch – zum Beispiel das neue Teakdeck –, erhöht sich faktisch der Gesamtwert der Yacht. Die Versicherungssumme sollte dann entsprechend nach oben angepasst werden. Wird hingegen lediglich ein bereits vorhandener Gegenstand ersetzt, zum Beispiel ein alter gegen einen neuen Motor getauscht, ändert sich am Wert des Schiffes nichts, weil zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses der nun alte Motor ja auch jünger war. Es gilt also immer zu unterscheiden zwischen Werterhalt und Werterhöhung.

Beispiel: Eine Fahrtenyacht wird umfangreich für einen Langfahrttörn aus­gerüstet. Die Zusatzausstattung (Passatsegel, Windsteuerung, Solarpaneele, Wassermacher etc.) erreicht dabei einen hohen fünfstelligen Wert, die ursprüngliche Versicherungssumme wird jedoch nicht verändert. Einige Zeit später sinkt das Schiff. Die Versicherung zahlt dann nur die vereinbarte Versicherungssumme. Für die verloren gegangene Zusatzausrüstung gibt es keinen zusätzlichen Ersatz.

Vorschäden, die mein alter Bootsversicherer reguliert hat, gehen meine neue Versicherung nichts an

Doch, das tun sie, und zwar per Gesetz (§19 VVG)! Vor Abschluss jeder Versicherung hat der neue Versicherer auf dessen aktive Nachfrage das Recht, vom Kunden Informationen zu Vorschäden oder "gefahrerheblichen Umständen" zu erhalten. Anhand dieser Angaben prüft der Versicherer schließlich, ob und wenn ja, zu welchen Konditionen er ein Risiko übernehmen möchte. Wer vorsätzlich und wissentlich maßgebliche Informationen zu Vorschäden oder andere zur Bemessung des Risikos erhebliche Zustände vorenthält, obwohl er danach gefragt worden ist, riskiert im Schadenfall unter Umständen Streit mit der Versicherung.

Wenn  mein Schiff sinkt, kommt meine Versicherung für alle Kosten auf.

Gängige Kasko-Policen decken – über die reine Versicherungssumme (Feste Taxe) hinaus – auch Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Wrack­entsorgungskosten in meist ausreichenden Dimensionen. Vorsicht ist aber geboten bei älteren Policen, wo diese Kosten nur zusätzlich in Höhe der Versicherungssumme mitversichert sind. Je niedriger dann die Versicherungssumme ist, desto größer das Risiko für den Eigner, im Schadenfall auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben. Empfehlenswert sind mindestens zwei Millionen Euro zusätzlich zur Versicherungssumme, um auf der sicheren Seite zu sein. Ungemach droht auch, wenn die Kosten der Bergung und Beseitigung nur dann gedeckt sind, wenn diese "auf behördliche Anordnung" erfolgt. Denn auch ein privater Marinabetreiber wird vom Eigner eines gesunkenen Schiffes verlangen, dieses zu heben. Immerhin, die Kosten für die Beseitigung oder Verhinderung von Umweltschäden infolge einer Havarie sind im Rahmen der Bootshaftpflichtversicherung stets gedeckt.

Beispiel: Ein Eigner bringt sein Boot in einem privaten Hafen selbst ins Wasser. Dabei rutscht es so unglücklich vom Trailer, dass es auf die Seite kippt, voll Wasser schlägt und sinkt. Die Kaskoversicherung kommt zwar für den Schaden am Schiff auf, weigert sich aber mit Hinweis auf eine entsprechende Vertragsklausel, auch die Kosten der Bergung zu übernehmen. Schließlich sei die Entfernung des Bootes aus dem Hafenbecken nicht von einer Behörde, sondern vom privaten Hafenbetreiber verlangt worden. Folge: Der Eigner bleibt auf den Kosten der Bergung sitzen.

Wenn meine Yacht im  Winter­lager  beschädigt wird, muss der Schadenverursacher oder der Lager­betreiber dafür geradestehen.

Nur bei eindeutigem Verschulden oder einem nachgewiesenen grob fahrlässigen Verhalten seitens des Winterlagerbetreibers (siehe § 3) kann dieser unter Umständen haftbar gemacht werden – wenn zum Beispiel die eigenen Licht- und Kraftanlagen über Jahre nicht gewartet oder geprüft wurden und es dann zu einem Kurzschluss kommt. Solch einen Nachweis zu führen kann im schlimmsten Fall Jahre dauern. Und selbst, wenn eine Betriebshaftpflicht­versicherung des Betreibers besteht, schließt diese zumeist Schäden an eingelagerten Booten aus oder deckt diese nur in einem sehr geringen Maße. Wer keine eigene Kaskoversicherung hat, die Schäden verschuldensunabhängig reguliert, geht im Zweifel also leer aus!

Beispiel: Ein vom Hallenbetreiber unverschuldeter Kurzschluss in der Hallenbeleuchtung führt zu einem ver­heerenden Feuer, dem auch die in der Halle abgestellten Yachten zum Opfer fallen. Eigner, die keine Kasko­versicherung für ihre Boote abgeschlossen haben, er­halten in solch einem Fall keinerlei Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn in ein Winterlager eingebrochen und Ausrüstung oder ganze Boote entwendet werden. Oder auch im Falle von Brandstiftung oder bei einem Feuer, dessen Verursacher nicht ermittelt werden können.

Selbst wenn ich  grob fahrlässig handele, muss meine Kaskoversicherung neuerdings für Schäden, die ich an meinem Schiff verursache, voll bezahlen.

Falsch! Lediglich bei neueren auf dem Markt erhältlichen Deckungen verzichten die Versicherer bei kleineren Schäden bis zirka 10 000 Euro von sich aus auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Wenn heute indes ein Kaskoversicherer bei einem schweren Schaden von einer "grob fahrlässigen Herbeiführung" ausgeht, wird dessen Regulierung zwar anders als früher nicht mehr gänzlich abgelehnt. Doch gemäß dem seit 2008 gültigen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erstattet der Versicherer den Schaden voraussichtlich nur noch anteilig. Der eindeutige Nachweis der groben Fahrlässigkeit ist ohnehin rechtlich schwierig. Deren Grad wird in einem aufwändigen Verfahren ermittelt. Fachleute sprechen dabei von "quoteln".

Beispiel: Eine Yacht kollidiert in einer Schleuse mit einem bereits festgemachten Schiff, beide Boote werden beschädigt. Die herbei­gerufene Wasserschutzpolizei stellt beim Schadenverursacher Alkoholkonsum fest. Daraufhin beruft sich dessen Kaskoversicherer auf grob fahrlässiges Verhalten und ersetzt an seinen Schiff nur einen Teil des Schadens. Fürs fremde Boot kommt seine Bootshaftpflicht voll auf, er muss aber damit rechnen, dass diese ihn in Regress nimmt.

Bagatellschäden bei der Versicherung geltend zu machen lohnt meist wegen des Selbstbehaltes nicht.

Doch, durchaus! Die besseren am Markt erhältlichen Versicherungen verzichten bei vielen – zumeist unverschuldeten – Ereignissen wie Blitzschlag, Einbruchdiebstahl oder allein durch Dritte verursachte Kollisionen auf die Selbstbeteiligung. Die Prämienrückstufung im Folgejahr nach der Abwicklung eines Schadenfalls hält sich zudem mit durchschnittlich zehn Prozent der Jahresprämie in Grenzen. Ein Blick ins Kleingedruckte vor Vertrags­abschluss lohnt also.

Beispiel: Diebe brechen eine Yacht auf und stehlen hochwertige Ausrüstung. Obwohl im Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt von mehreren hundert Euro festgeschrieben wurde, ersetzt die Versicherung den Schaden vollständig. Im Folgejahr steigt lediglich die Versicherungssumme um etwa zehn Prozent.

Wie in der Kfz-Versicherung wirken sich schaden­freie Jahre  automatisch positiv auf die Höhe der Kaskoprämie aus.

Leider ist das althergebrachte Schadenfreiheitssystem, wie man es aus der Kfz-Versicherung kennt, durch die Vergabe von Vorausrabatten etwas verwässert. 40 Prozent Nachlass werden meist gleich zu Vertragsbeginn von den Versicherern gewährt. Eine weitere Reduzierung der Prämie erfolgt danach aber nicht. Hinzu kommen lediglich sogenannte "Schadenfreiheits- Rabattretter", die Kunden nach mehreren schadenfreien Jahren gutgeschrieben werden und die sie in einem dann folgenden Schadenfall vor einer Rückstufung in der Prämie absichern. Zusätzlich werden bei einigen wenigen Anbietern langfristig schadenfreie Kunden im Laufe der Zeit mit einer sich reduzierenden Selbstbeteiligung im Schadenfall belohnt.

Beispiel: Ein Eigner schließt für sein Schiff eine neue Kaskopolice ab und erhält auf die Jahresprämie gleich zu Anfang 40 Prozent Rabatt. In den Folge­jahren sinkt die Prämie dann nicht weiter. Im Gegenteil: Macht der Versicherte in den ersten Jahren einen Schaden geltend, steigt die Prämie um etwa zehn Prozent. Erst nach fünf schadenfreien Jahren profitiert der Eigner von einem Rabattretter, der ihn in einem danach eintretenden Schadenfall vor solch einem Prämienanstieg bewahrt.

Vergleichen lohnt!

Vor Abschluss einer Bootsversicherung sollte stets eine individuelle Beratung erfolgen. Die im Artikel enthaltenen Informationen können diese nicht ersetzen, und sie stellen insbesondere weder eine Rechtsberatung noch einen Vergleich der am Bootsversicherungsmarkt erhält­lichen Produkte dar. Sie liefern jedoch gute Anhaltspunkte, woraufhin man seine bestehende oder auch eine neue Police abklopfen sollte.

Noch mehr Informationen inklusive der Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenlos Versicherungsangebote unterschiedlicher Anbieter zukommen zu lassen, unter www.yacht.de/versicherung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Boots­versicherung braucht jeder, der ein Boot besitzt.
  • Besonders wichtig ist dabei der Haftpflichtschutz .
  • Eine ausreichende Boots­haftpflicht­versicherung ist für einige Auslandsreisen mit dem Boot zwingend erforderlich.
  • Gerade bei größeren, wertvolleren Booten lohnt sich auch eine Kasko­versicherung .
  • Ein kleines Boot lässt sich bereits für umgerechnet 4,14 € pro Monat ausreichend versichern.
  • Im Video: Wichtige Dinge zur Boots­versicherung (2 min)

Das erwartet Sie hier

Was eine Boots­versicherung ist, warum sie sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

  • Was ist eine Boots­­versicherung?
  • Wer braucht eine Boots­­versicherung?
  • Wann zahlt die Versicherung?
  • Wann leistet sie nicht?
  • Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  • Aktuelle Testergebnisse
  • Die richtige Boots­­versicherung finden
  • Tipps unserer Experten
  • Was ist eine Boots­versicherung?

Wie die Kfz-Versicherung sichert die Boots­versicherung Schäden durch und an Ihrem Boot ab. Versichert sind dementsprechend Schadenersatz­forderungen von Dritten durch die Nutzung Ihres Bootes und, wenn gewünscht, Schäden an Ihrem Boot selbst . Sie schließt eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz von Bootsbesitzern, da hohe Schadenersatz­forderungen oder hohe Kosten für die Reparatur oder den Ersatz eines Bootes möglich sind.

So funktioniert die Boots­versicherung

Die wichtigste Boots­versicherung ist die Boots­haftpflicht­versicherung . Sie können entweder nur diese abschließen oder sie mit einer Kasko­versicherung kombinieren. Auch weitere Risiken im Zusammenhang mit Ihrem Boot sind im Rahmen der Boots­versicherung versicherbar, indem Sie beispielsweise eine Boots­rechtsschutz­versicherung oder Unfall­versicherung in den Versicherungsschutz integrieren.

  • Wer braucht eine Boots­versicherung?

Darum ist eine Boots­versicherung sinnvoll

In Deutschland besteht keine Pflicht , eine Boots­versicherung abzuschließen. Wer ein eigenes Segel- oder Motorboot besitzt, sollte jedoch nicht darauf verzichten. Denn wer einer dritten Person einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, und zwar in unbegrenzter Höhe. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch ein Boot entsteht. Beachten Sie auch, dass es Länder gibt, in denen eine Boots­haftpflicht­versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Dass Sie bei einem Schaden mit Ihrem Boot auch eine weitere Person schädigen, ist leider gar nicht so unwahrscheinlich: Kollisionen sind eine der häufigsten Ursachen für Schäden an Booten ( Quelle ).

Wann genügt die private Haftpflicht­versicherung?

Entgegen der weitverbreiteten Annahme sind eigene Boote , wenn überhaupt, nur bis zu einer Motorstärke von 5 PS über die private Haftpflicht versichert . Auch Boote, die ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden, sind in der Regel bei der Haftpflicht­versicherung mitversichert. Dazu zählen:

  • Paddelboote (Kajak, Kanu)

Je nach Tarif können auch Schlauchboote in der privaten Haftpflicht­versicherung mitversichert sein. Wenn der Versicherte nur gelegentlich ein Boot chartert, für das kein Bootsführerschein nötig ist, kann unter Umständen ebenfalls die private Haftpflicht­versicherung ausreichen. Gehen Sie hier jedoch auf Nummer sicher und lesen Sie dies in den Versicherungs­bedingungen Ihrer Police nach oder fragen Sie direkt Ihre Versicherung .

Icon Windsurfen

Welche Boots­versicherung brauche ich?

Besitzer großer Boote sollten besser eine Boots­haftpflicht und eine Bootskasko­versicherung abschließen. Häufig gibt es diese beiden Versicherungen als günstiges Paket. Für Besitzer kleinerer Boote genügt unter Umständen auch eine Haftpflicht­versicherung.

Vier Vorteile einer guten Boots­versicherung

  • Schutz vor Schadensersatzforderungen Dritter
  • Mehr Flexibilität bei Reisen (in einigen Ländern ist eine ausreichende Boots­haftpflicht­versicherung Pflicht)
  • Bezahlt Reparaturen und nötigenfalls Ersatz für Ihr Boot, falls es zu Schäden oder Diebstahl kommt
  • Genau auf Ihr Boot und Ihre Ansprüche und Risiken zugeschnitten

Versicherungsschutz für verschiedene Bootstypen

Als Motorboot gelten alle Wasserfahrzeuge, die von einem Elektro- oder Verbrennungsmotor angetrieben werden – das können Schlauchboote , Yachten oder Segelboote mit zusätzlichen Motoren ein. Der Preis, Typ und Verwendungszweck des Boots haben einen Einfluss darauf, welche Versicherungen nötig sind und was sie kosten. Gerade die Leistungsstärke des Motors spielt dabei eine große Rolle.

Motoryachten

Einige Anbieter bieten explizite Yacht­versicherungen an oder haben sich sogar darauf spezialisiert. Die Leistungen, Versicherungs­bausteine und -bedingungen sind denen anderer Motorboot­versicherungen sehr ähnlich. Wer zusätzlich zur Yacht auch noch einen Jetski besitzt, kann diesen ebenfalls gezielt absichern lassen.

Boots­versicherer bieten zum Teil Versicherungen und Versicherungspakete für bestimmte Bootstypen an – die Leistungen und die Gründe, wieso Bootsbesitzer sie in Anspruch nehmen sollten, sind sich dabei sehr ähnlich, nur bei den Preisen gibt es Unterschiede.

Segeljollen

Segeljollen zählen zu den kleineren Segelbooten , aber werden primär zu sportlichen Zwecken gefahren, was mit einem besonderen Risiko einhergeht, versehentlich das Eigentum anderer zu beschädigen, zum Beispiel bei Regatten . Daher empfiehlt sich eine Segeljollen­haftpflicht­versicherung , bei der auch Regatten versichert sind. Eine Kasko­versicherung kommt für eventuelle Schäden am eigenen Boot auf. Eine reine Haftpflicht­versicherung ist für unter 50 Euro im Jahr möglich. Aufgrund des niedrigeren Anschaffungspreises sind Diebstahl oder Beschädigung hier leichter zu verschmerzen als bei größeren Booten, aber dennoch ärgerlich. Eine Kasko­versicherung ist nicht zwingend erforderlich, aber kann helfen, im Fall eines Totalschadens im vierstelligen Bereich zu sparen.

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In Kooperation mit Nammert Boots­versicherungen

Wann genau und was zahlt eine Boots­versicherung?

Wann leistet die boots­haftpflicht­versicherung.

Die Boots­haftpflicht­versicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte im Zusammenhang mit dem eigenen oder einem gecharterten Boot verursacht. Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ähnlich wie bei der privaten Haftpflicht gilt auch bei der Boots­haftpflicht, dass gerade für Personenschäden hohe Deckungssummen zu empfehlen sind. Diese sollten im zweistelligen Millionenbereich liegen. Denn kommt eine Person zu Schaden, sind die Folgekosten nur schwer abzusehen. Hinzu kommt, dass in manchen Ländern der Abschluss einer Haftpflicht­versicherung mit einer bestimmten Mindest­versicherungssumme ver­pflichtend ist.

Weitere wichtige Leistungen

In der Boots­haftpflicht­versicherung sind mehrere sinnvolle Leistungserweiterungen möglich:

  • Skipper­haftpflicht­versicherung : Deckt Schäden, die der Versicherte mit einem gemieteten beziehungsweise gecharterten Boot verursacht.
  • Forderungsausfalldeckung : Deckt Schäden, die Ihnen Dritte zufügen, wenn diese selbst den Schaden nicht oder nur teilweise ersetzen können. Dies kann der Fall sein, wenn der Schädiger keine eigene Privat- oder Boots­haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat.
  • Versicherung von Umweltschäden
  • Versicherung von Mietsachschäden

Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, wie Schäden versichert sind, die sich Crewmitglieder untereinander zufügen. Auch die Versicherung von Schäden auf Transportwegen sowie Versicherungsschutz für Beiboote und Bootstrailer sind Punkte, bei denen Sie genau hinschauen sollten.

Das leistet die Bootskasko­versicherung

Sinnvoll ist die Bootskasko­versicherung vor allem, wenn das Boot häufig genutzt wird und noch neu ist. Da das Boot mit zunehmenden Alter an Wert verliert, sollten Bootsbesitzer die Versicherungssumme der Kasko­versicherung regelmäßig anpassen. Wie auch bei der Kfz-Versicherung können Sie sich zwischen einer Teil- und einer Vollkasko­versicherung für Ihr Boot entscheiden. Deren Leistungen sehen beispielsweise wie folgt aus:

  • Elementarschäden (Das beinhaltet beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzeinschlag.)
  • Elementarschäden
  • Unfälle und Kollisionen
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus

Weitere mögliche Leistungen

  • Mit­versicherung von Beibooten
  • Verzicht auf Selbst­beteiligung bei bestimmten Schäden
  • Erstattung von Übernachtung und Rückreise bei Schaden im Ausland

Das bringt eine Allgefahrendeckung

Es lohnt sich, genau hinzusehen, welche Schäden versichert sind. Besonders umfassend versichert sind Sie mit einer Bootskasko­versicherung, die eine Allgefahrendeckung bietet. Das bedeutet, dass Ihr Boot gegen alle Schäden versichert ist, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Sie sind somit auch bei ungewöhnlicheren Schadensfällen versichert – bis zu Schäden durch einen Wal.

Typische Schadensfälle der Boots­versicherung

Wann leistet die Boots­versicherung nicht?

Wann die boots­versicherung nicht zahlt.

Wann die Boots­versicherung nicht leistet, hängt immer von dem individuellen Tarif ab. Es gibt jedoch auch Leistungsausschlüsse , die viele Versicherer gemeinsam haben.

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Krieg und innere Unruhen
  • Schäden unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen
  • Abnutzung und Verschleiß
  • Schäden außerhalb des Geltungsbereichs
  • Gewerbliche Nutzung
  • Bootsrennen

Was kostet eine Boots­versicherung?

Über die Höhe der Beiträge entscheiden unter anderem Faktoren wie die Höhe der Versicherungssumme , die Motorstärke oder Segelfläche des Bootes sowie der Geltungsbereich der Versicherung. Auch die Entscheidung für eine höhere Selbst­beteiligung oder eine Saisonpolice beeinflusst die Kosten.

Kostenbeispiel

Für ein Motorboot (50 PS) sind beispielsweise diese Beiträge möglich:

Eine reine Boots­haftpflicht­versicherung ist noch günstiger . Für unser Beispiel-Motorboot fallen dafür pro Monat nur 4,14 Euro an.

Was kostet eine Versicherung für Ihr Boot?

Boots­versicherungen im Test

Das sind unsere empfehlungen.

Der letzte Test durch Stiftung Warentest fand 2013 statt, darüber hinaus gibt es derzeit keine aktuellen Testberichte . Informationen dazu, wie Sie auch ohne Tests und Rankings unabhängiger Analysehäuser die optimale Boots­versicherung finden, sowie aktuelle Empfehlungen unserer Experten finden Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

Boots­versicherungen im Test (2024)

So finde ich die richtige Boots­versicherung

Eine passende versicherung wählen.

Wenn es darum geht, welche Versicherung Sie wählen sollten, sind folgende Fragen entscheidend:

  • Um was für ein Boot handelt es sich? Je größer und stärker motorisiert es ist, desto gravierender sind potenzielle Schäden – dementsprechend hoch sollte auch die Deckungssumme der Haftpflicht­versicherung sein.
  • Planen Sie Reisen mit Ihrem Boot? Wählen Sie einen Tarif, mit dem Ihr Boot an allen ihren geplanten Reisezielen ausreichend versichert ist, und bei dem die Deckungssumme der Haftpflicht­versicherung den dortigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
  • Welche Versicherungen brauchen Sie? Reicht es Ihnen, Haftpflichtrisiken abzusichern, oder wollen Sie auch Schäden an ihrem Boot, Unfallrisiken und eventuelle Rechtsstreitigkeiten versichert wissen?
  • Müssen Sie auch Mietschäden absichern oder nutzen Sie lediglich Ihre eigenen Steganlagen oder die eines Vereins, über den Sie bereits gegen dieses Risiko versichert sind?
  • Fahren Sie Segelregatten oder haben Sie häufig Gäste an Bord? Dann sollte der von Ihnen gewählte Tarif damit zusammenhängende Risiken versichern. Umgekehrt sollten Sie nicht für Versicherungsschutz zahlen, den Sie gar nicht benötigen.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Boots­versicherung begehen sollten

  • Unzureichende Recherche: Vergleichen Sie mehrere Anbieter und Tarife und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
  • Falsche Deckungssumme: Wählen Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme, um auch im Fall großer Schadenersatz­forderungen ausreichend versichert zu sein. Am besten sollte Ihre Versicherung auf den Einwand der Unter­versicherung verzichten.
  • Keine Haftpflicht­versicherung: Sie sollten keinesfalls auf eine Haftpflicht­versicherung für Ihr Boot verzichten, sobald der Schutz Ihrer privaten Haftpflicht­versicherung nicht mehr genügt.
  • Nicht auf die Selbst­beteiligung achten: Mit einer höheren Selbst­beteiligung können Sie die Versicherungsbeiträge senken. Allerdings müssen Sie die Selbst­beteiligung im Schadensfall auch problemlos zahlen können.
  • Kleingedrucktes übersehen: Achten Sie darauf, welche Schäden versichert sind und welche Leistungsausschlüsse es gibt. Klären Sie beispielsweise, wie die Versicherung Schäden durch Haustiere, DIY-Reparaturen oder Cyber-Schäden handhabt, falls dies für Sie relevant ist.

Diese Boots­versicherer empfehlen unsere Experten

Wer sein Boot versichern möchte, kann zwischen mehreren Anbietern wählen. Unsere Experten empfehlen diese Boots­versicherer:

Das bietet unsere Boots­versicherung

  • Haftpflichtschutz bis 50 Millionen Euro
  • Weltweite Deckung ohne Ausschlüsse für Hurrikans und Piraterie
  • Verzicht auf unkonkrete Ausschlüsse und den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Auch Elektro- und Hybridboote versicherbar
  • Versicherung trägt Pannenhilfe , Bergungskosten und Rücküberführungskosten
  • Innovationsklausel
  • Kostenersparnis durch Saisonpolice möglich
  • Bootsrennen und Bootsverleih versicherbar

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Sichern Sie sich bei uns bereits ab 4,14 € im Monat ab. Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-tipp 1: boots­versicherung im ausland.

„Im Gegensatz zu Deutschland müssen Sie in einigen anderen europäischen Ländern eine Boots­haftpflicht­versicherung nachweisen , wenn Sie die dortigen Gewässer befahren möchten. Dort müssen Sie die Auslandsbestätigung der Boots­versicherung immer bei sich haben.

Einige Länder mit gesetzlich vorgeschriebener Versicherungspflicht sind:

  • Niederlande

Auch die Versicherungssumme ist mitunter vorgeschrieben. Wenn Sie zum Beispiel nach Italien fahren, achten Sie unbedingt darauf, dass die Versicherungssumme der Boots-Haftpflicht­versicherung mindestens 7 Millionen Euro beträgt! Dies müssen Sie mit der Versicherungsbestätigung jederzeit nachweisen können. Andernfalls dürfen Sie in Italien keinen Hafen anlaufen oder verlassen.“

Foto von Benjamin Mai

Experten-Tipp 2: Passen Sie auf Ihren Außenbordmotor auf

„Außenbordmotoren sind begehrtes Diebesgut . Sie können mit einer Vollkasko­versicherung versichert werden. Damit die Versicherung gar nicht erst aktiv werden muss, kann man sie mit einer Sicherheitsvorrichtung wie z.B. einer Stahlkette und einer Alarmanlage vor Diebstahl schützen.“

Experten-Tipp 3: Führerscheinpflicht für Motorboote

„Vielerorts gilt die Pflicht, einen Sportbootführerschein (SBF) oder einen Sportküstenschifferschein (SKS) vorzuweisen, wenn man ein Boot/ein Boot ab einer bestimmten Länge oder PS-Zahl fahren möchte – die Regelungen unterscheiden sich je nach dem Land, in dessen Gewässern sie unterwegs sind. Teilweise werden auch ein Funkbetriebszeugnis (SRC) oder ein Sachkundenachweis für Signalmittel (Pyroschein) gefordert. Informieren Sie sich , bevor Sie eine Reise antreten.“

Experten-Tipp 4: Wichtige Klauseln

„Je nach Ihrer Situation und Ihren Plänen sollten Sie darauf achten , ob Ihr Tarif die folgenden Elemente enthält:

  • Deckungserweiterung für Schäden, die sich Crewmitglieder gegenseitig zufügen.
  • Mit­versicherung von Regatten
  • Mit­versicherung von Transportwegen
  • Mit­versicherung von Mietschäden
  • Versicherungsschutz für Beiboote und nicht zulassungspflichtige Bootstrailer (Bootsanhänger)“

Experten-Tipp 5: Achtung bei Diebstahl

„Vollkasko­versicherungen übernehmen die Kosten bei Diebstahl nur, wenn es sich um Gegenstände handelt, die eindeutig dem Boot zugeordnet werden können. Dies gilt für sämtliche festinstallierte Elektronikgeräte und für Bootszubehör wie Anker und Schwimmwesten.

Gegenstände wie Smartphones oder Geldbörsen sind über die Hausrat­versicherung abgesichert. Wer zusätzlich zu einem Boot auch noch Jetskis besitzt, sollte vor allem auf einen 24-stündigen Rundumschutz Wert legen und sicher gehen, dass die Sicherungsanforderungen für geparkte Fahrzeuge realistisch sind.“

Experten-Tipp 6: Geltungsbereich beachten

„Bei der Boots­versicherung lohnt es sich, vorab genau zu überlegen, auf welchen Gewässern man unterwegs sein wird . Fährt man ausschließlich auf den heimischen Binnengewässern, ist dies deutlich günstiger, als wenn man auch in den Nachbarländern unterwegs ist. Verlässt der Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Geltungsbereich (die versicherte Gewässerzone) für eine längere Zeit, muss er dies der Versicherung melden, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.“

Experten-Tipp 7: Weitere Boots­versicherungen

„Es gibt mehrere Versicherungen beziehungsweise Versicherungs­bausteine, um die Sie Ihre Boots­haftpflicht- und Bootskasko­versicherung ergänzen können. Wassersport­rechtsschutz zum Beispiel ermöglicht es Ihnen, in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Boot Ihr Recht durchzusetzen. Solche Rechtsstreitigkeiten sind nicht über gängige Verkehrs­rechtsschutz­versicherungen versichert. Eine weitere, potenziell sinnvolle Ergänzung zur Bootskasko­versicherung ist die Maschinen-Elektronik-Versicherung. Diese Zusatz­versicherung zur Kasko­versicherung sorgt dafür, dass auch die Kosten für Schäden übernommen werden, die nicht das Boot selbst, aber dafür Maschinen und Elektronik an Bord betreffen. Falls Sie häufiger Gäste an Bord haben, können Sie über eine Insassenunfall­versicherung für Ihr Boot nachdenken.“

Die häufigsten Fragen zur Boots­versicherung

Welche Versicherungen braucht man für Boote?

Auf eine ausreichende Haftpflicht­versicherung sollte nicht verzichtet werden. Je nach Bootstyp und geplanter Nutzung bieten sich zusätzlich eine Bootskasko­versicherung und unter Umständen noch z. B. eine Rechtsschutz­versicherung, eine Wassersportunfall­versicherung oder Ähnliches an.

Wie teuer ist eine Boots­versicherung?

Was eine Boots­versicherung kostet, hängt unter anderem von der Größe und Motorisierung des Bootes ab. Boots­haftpflicht­versicherungen sind jedoch vergleichsweise günstig – eine Segeljolle lässt sich zum Beispiel für etwa vier Euro im Monat versichern.

Ist eine Boots­versicherung Pflicht?

In Deutschland besteht keine Pflicht , eine Boots­versicherung abzuschließen. Im europäischen Ausland sieht es anders aus: In mehreren Ländern ist eine Boots­haftpflicht­versicherung mit einer gesetzlich festgeschriebenen Deckungssumme Pflicht.

Wie versichert man gewerblich genutzte Boote?

Auch gewerblich genutzte Boote, zum Beispiel die Boote eines Bootsverleihs, können versichert werden . Allerdings bieten dies nicht alle Anbieter der Boots­versicherung an.

Welche Versicherung brauche ich, wenn ich Boote vermiete?

Auch wenn Sie Boote vermieten, ist eine Boots­versicherung gegen Haftpflicht- und Kaskorisiken sinnvoll. Achten Sie darauf, einen Versicherer zu wählen, der auch gewerblich genutzte Boote versichert.

Wann kann man die Boots­versicherung kündigen?

Bei der Boots­versicherung ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Wenn Ihr Beitrag erhöht wird oder es zu einem Schaden kommt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Beim Verkauf eines Bootes geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über.

Was sind typische Bootsunfälle und wie kann man Sie vermeiden?

Typische Bootsunfälle sind unter anderem:

  • Wassereinbruch
  • Überbordfallen
  • Grundberührung

Wer die häufigsten Ursachen solcher Unfälle kennt, hat bessere Chancen, sie zu vermeiden. Typische Vorbedingungen von Segelunfällen sind z. B. die Folgenden:

  • schlechte Sicht
  • zu hohe Geschwindigkeit
  • scharfe Manöver
  • unerfahrene oder panische Schiffsführer
  • Alkoholkonsum
  • mangelhafte Ausbildung

Aber auch das Boot selbst bringt manchmal besondere Risiken : Gerade einige Regattaboote sind besonders schadenanfällig, da bei ihrem Bau gelegentlich Geschwindigkeit über Stabilität priorisiert wird. Passionierte Segler sollten auch darauf achten, wie sie die Belastung von Knien und Wirbelsäule durch den Sport reduzieren können, damit sie lange voll leistungsfähig bleiben und in einer schwierigen Situation auf ihre ganze Stärke und Beweglichkeit zurückgreifen können. ( Quelle )

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Versicherung für Ihr Segelboot

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Gegen alle Eventualitäten geschützt: Eine umfassende Versicherung für Ihr Segelboot ist essenziell, auch wenn Sie im Optimalfall niemals zum Einsatz kommen muss. Als Europas führender Spezialist im Bereich Bootsversicherungen wissen wir: Sicher und entspannt auf dem Wasser unterwegs – das geht für Bootsbesitzer nur mit dem passenden Schutz. Informieren Sie sich am besten noch heute, wie Sie Ihr Segelboot optimal absichern!

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Kostenlos, schnell und unverbindlich: In wenigen Schritten zum passenden Versicherungsschutz. Sie erhalten Ihr Angebot kurze Zeit später per Mail oder können es direkt online abschließen.  

Segelboot-Versicherung im Überblick

Ob nun höhere Gewalt oder andere für den Wassersport typische Risiken – mit einer Versicherung für Segelboote von Pantaenius sind Bootsbesitzer optimal abgesichert.

Ihre Vorteile

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Gedeckt sind alle Gefahren, denen das versicherte Segelboot während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist, zum Beispiel Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt, Sinken, Grundberührung, Kollision u.v.m.

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Ihr Segelboot ist beschädigt und benötigt Neuteile für die Reparatur. Über Pantaenius werden Teilschäden ohne Zeitwertabzug bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert.

Wir vereinbaren mit Ihnen eine feste Versicherungssumme, die bei Totalverlust ohne Zeitwertabzug ersetzt wird, damit Sie ein gleichwertiges Segelboot erneut finanzieren können.

Keine Selbstbeteiligung für Sie

Bei Totalverlust, Einbruchdiebstahl, Transportschäden, Brand, Beschädigung von persönlichen Effekten und vielen anderen Ereignissen wird keine Selbstbeteiligung angerechnet.

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Versicherungsschutz für Segelboote: Darum so wichtig

Mit dem eigenen Segelboot unterwegs – für viele Wassersportfreunde gibt es kaum ein schöneres Gefühl der absoluten Freiheit und Unbeschwertheit. Damit Sie aber so entspannt unterwegs sein können, sollten Sie noch vor dem ersten Turn an das Wichtigste denken: die passende Versicherung für Ihr Segelboot. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Absicherung für Wassersportfahrzeuge können wir Ihnen garantieren: Auch dem erfahrensten Skipper kann ein Ungeschick geschehen. Andere potenzielle Schäden wiederum geschehen ohne Ihr Zutun, durch höhere Gewalt. Beide Szenarien können sehr schnell eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist eine optimale Absicherung im Schadensfall dringend zu empfehlen. Pantaenius ist für Ihre Segelboot-Versicherung der optimale Partner an Ihrer Seite und bietet Ihnen auch für die Teilnahme an Regatten Versicherungsschutz.  

Ihre Bootsversicherung mit Pantaenius: Willkommen beim Marktführer!

Wir wissen, wovon wir sprechen: Schon seit über 100 Jahren vermitteln wir Versicherungen, seit über 50 Jahren sind wir Experten für Bootsversicherungen . Bei der Entwicklung der modernen Versicherung für Wassersportfahrzeuge, inklusive Einführung einer Festen Taxe, waren wir dabei maßgeblich beteiligt. Mittlerweile sind wir mit einem Netzwerk von 35.000 Spezialisten und 15 Niederlassungen rund um den Globus stolzer Europäischer Marktführer auf unserem Fachgebiet. Ob nun die passende Yachtversicherung , Charterversicherungen , Motorboot-Versicherung  und vieles mehr – für unsere bisher mehr als 100.000 Bootseigner haben wir immer das passende Produkt für eine optimale Absicherung parat. Zusätzlich legen wir großen Wert auf einen umfassenden Service: Gerade in Notsituationen können Sie jederzeit auf uns zählen. Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen dann rund um die Uhr zur Seite und veranlassen zügig und unbürokratisch Hilfe. Sie sehen: Mit dem Versicherungsschutz von Pantaenius sind Sie jederzeit in besten Händen!

Umfassender Schutz: Kaskoversicherung für Segelboote

Damit Sie mit Ihrem Boot jederzeit unbeschwert unterwegs sein können, empfiehlt sich als Teil einer umfassenden Versicherung für Ihr Segelboot eine Kaskoversicherung . Gerade im Falle von Reparaturen aufgrund von Sachschäden, die ohne Versicherung von Ihnen selbst getragen werden müssten, hält sie finanzielle Belastungen von Ihnen fern. Die Feste Taxe kommt dagegen im Falle eines Totalverlustes zum Einsatz: Mit diesem Teil der Segelboot-Versicherung sind Sie dann in der Lage Ihr Segelboot gleichwertig ersetzen zu können. Auf eine Selbstbeteiligung verzichten wir bei unserer Bootskaskoversicherung oftmals: In Schadensfällen wie Transportschäden, Sinken, Feuer, Diebstahl oder Kollision können Sie entsprechend hiervon profitieren.  

Standard im Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung

In Deutschland nicht verpflichtend, aber unbedingt zu empfehlen: Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Segelboot sollten Sie in jedem Fall noch vor dem ersten Zuwasserlassen abschließen. Auf diese Weise sind Sie gegen Schäden abgesichert, die entweder Sie als Bootsbesitzer oder Besatzungsmitglieder beziehungsweise Gäste auf Ihrem Segelboot gegenüber Dritten verursachen. Schäden wie die Verschmutzung von Gewässern ist ebenfalls vorgesehen. Auch wenn Sie in einen Unfall mit einem Unfallgegner verwickelt werden, der keinen ausreichend hohen Versicherungsschutz mitbringt, sind Sie abgesichert. Darüber hinaus haben Sie bei uns die Wahl zwischen unterschiedlich hohen Deckungssummen.

Sie wünschen sich nähere Informationen zu unserem Angebot? Gerne stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, wir freuen uns von Ihnen zu hören! Für einen ersten Überblick empfehlen wir Ihnen zudem unseren Vergleich  unterschiedlicher Arten von Versicherungen – ob nun für Segelboote, Motorboote oder andere Wasserfahrzeuge. Fordern Sie noch heute Ihre völlig unverbindliche individuelle Empfehlung ein!  

Sind noch Fragen offen? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern auch telefonisch. Egal, ob Sie eine Empfehlung zur Yachtversicherung oder mehr Informationen zu unseren Produkten benötigen. Wir sind für Sie da!

Mo-Fr, 8-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr

Die Pantaenius-Yacht-Kasko-Versicherung deckt den Totalverlust sowie Teilschäden an der eigenen Yacht.

Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung bietet Deckung für Schäden, die der Eigentümer, Gäste oder Besatzungsmitglieder gegen einen Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Bootes verursacht haben.

Die Pantaenius-Yacht-Insassenunfall-Versicherung versichert die finanziellen Folgen bei Unfällen mit dem Boot, die zur Invalidität oder zum Tod führen.

Die Pantaenius-Yacht-Rechtsschutz-Versicherung wurde speziell für Ihren Rechtsschutz als Yachteigner entwickelt.

Erfahrung garantieren Ihnen einen herausragenden Service und effizientes Schadenmanagement, wenn es darauf ankommt.

schenken uns täglich ihr Vertrauen und machen uns zum führenden Spezialisten für Yachtversicherungen in Europa.

in unserem Netzwerk stehen Ihnen mit ihrem fachlichen Know-How zur Seite und garantieren weltweit schnelle Hilfe im Schadenfall.

Fragen Sie schnell und unverbindlich Ihr individuelles Angebot an.

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Zögern Sie nicht und sprechen Sie unser Service-Team an. Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein.

Versicherungen für Boote:

Das Versicherungs-Special

Pantaenius GmbH Grosser Grasbrook 10, 20457 Hamburg Tel. 040/37 09 10, [email protected] www.pantaenius-group.com

Die weiteren Versicherungs-Anbieter (in alphabetischer Reihenfolge):

  • ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG
  • ADAC Versicherung AG (Vermittler) / Versicherer: AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland
  • Allianz Hauptvertretung Philip Motes
  • Ascair Marine & Aviatior
  • BAVARIA AG - Spezialmakler für Yacht- und Luftfahrzeugversicherungen 
  • Certus Versicherungsmakler
  • Datacombinatie Yacht Versicherungen/Bootsversicherung-direkt.de
  • DNA Yacht Insurance – Delta Lloyd
  • Eerdmans Yachtversicherungen
  • EIS - European Insurance & Services GmbH
  • ESA - EuroShip GmbH (Allianz)
  • Firmenich Yachtversicherungen GmbH & Co. KG
  • Franz & Eberhard Schmitz GmbH
  • Gothaer Allgemeine Versicherung AG
  • Götte-Assekuranz
  • Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker Versicherungsmakler GmbH
  • HKVA - Hanseatische Kasko-Versicherungsagentur GmbH
  • HLP Hanse Agentur GmbH & Co. KG
  • Klare Assekuranz Makler
  • Kuiper Yachtversicherungen
  • La Caravella Versicherungsmakler GmbH
  • Mannheimer Versicherungen - "Nautima"
  • Nauticfun Yachtversicherungen
  • Neubacher Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
  • Niemeyer Insurance
  • Nobby Versicherungsvermittler e.K.
  • Nyvia Versicherungskontor GmbH
  • Provinzial Nord Brandkasse AG (regionaler Anbieter für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern)
  • RIW-Assekuranz - Bureau Sahlfeld
  • Schepen Onderlinge
  • Störk & Terbeek Versicherungsmakler GmbH
  • Versicherungsbüro Harry Minor
  • Wehring & Wolfes GmbH
  • Wengert Versicherungsmakler
  • Weser Assekuranz Kontor
  • YACHTINS – eine Marke der Elbdolphins GmbH
  • Yacht-Pool Deutschland Versicherungs-Service GmbH

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